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H. Rauh GmbH & Co. KG - Geschäftsbedingungen

Unsere Produkte für den Haushaltswarenbereich werden aus Rohstoffen (Kunststoffe – Farbpigmente – Additive) hergestellt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Diese Eigenschaften werden von unseren Lieferanten zertifiziert.

Eine individuelle Prüfung der einzelnen Produkte ist darin nicht enthalten. Auf Wunsch können wir eine solche Überprüfung nach den geforderten Vorgaben im Namen und auf Rechnung des Kunden organisieren.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für eigentumsrechtliche Unbedenklichkeit und Freiheit (Patente; Musterschutz, u.a.m.) der in Auftrag gegebenen Produkte, Muster, Skizzen, Modelle, u.a.m.. Wir lehnen Forderungen dieser Art an uns grundsätzlich ab.

Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind zahlbar: unter 100.- EURO sofort rein netto, über 100.- EURO innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.

Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseinganges die anfallenden Kosten und Zinsen 9 % über Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Wechsel gelten nicht als Barzahlung, ihre Annahme bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sofort fällig. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Solingen.

Lieferbedingungen

2. Angebote: Die Preise unserer Angebote gelten, soweit nicht anders vereinbart, in EURO ab Solingen oder Werkslager. An die im Angebot angegebenen Preise halten wir uns bei Angeboten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für 14 Tage gebunden. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen

3. Auftragsbestätigung, Preisvorbehalt: Bei tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen , allgemeiner Materialpreisänderung für die von uns in Auftrag genommenen Teile behalten wir uns Preisänderung vor, soweit Lieferungen später als 3 Monate nach Datum der Auftragsbestätigung erfolgen.

4. Lieferzeiten: Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Werks- und Betriebsstörungen jeglicher Art, auch infolge Materialmangels, Maschinenbruchs usw. heben die vereinbarten Liefertermine auf.

Streiks, Ereignisse höherer Gewalt usw. entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen infolge verspäteter Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Versand: Alle Sendungen, auch frachtfreie, rollen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, ohne gegen Schäden versichert zu sein. Für richtige Ankunft der Postpakete, Musterbeutel und Päckchen übernehmen wir keine Verpflichtung. In Fällen, in welchen bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen über den Versand gegeben sind, wird dieser nach bestem Ermessen ausgeführt, ohne irgendeine Verantwortung für billigsten Versandweg oder gute Ankunft zu übernehmen. Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Schuldet der Käufer aus der sonstigen Geschäftsbeziehung zwischen uns noch etwas, oder entsteht für uns noch eine neue Forderung gegen ihn, so bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung auch der anderen Forderungen bestehen, geht also erst mit völligem Kontoausgleich auf den Käufer über.

Die gelieferten Waren dürfen vom Käufer im normalen Geschäftsgang veräußert, jedoch nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme der Ware muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

Veräußert der Kunde unsere Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab.

Die Forderung aus dem Weiterverkauf tritt daher an die Stelle der Vorbehaltsware, ohne dass es besonderer Erklärungen hierfür bedarf. Auf unser Verlangen gibt der Käufer die Abtretung dem Drittschuldner bekannt, erteilt uns alle Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt und die Unterlagen aus.

Unsere etwaigen Rechte aus §§ 43 - 46 der Konkursordnung, § 26 der Vergleichsordnung bleiben hierdurch unberührt.

7. Beanstandungen: Mängelrügen, Ausführungs-, Material-, Mengen-, und Preis-Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Spätere und andersartig vorgebrachte Beanstandungen sind unwirksam. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Wir haften nur für die von uns gelieferten Produkte. Für verbaute, weiterverarbeitete und gebrauchte Produkte und daraus entstehende Baugruppen schließen wir jegliche Haftungansprüche aus

Für nachweislich nicht weiter verarbeitete Ware liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche, auch für Arbeitslohn, Versand- und Einbaukosten, Verzugsstrafen und ähnliches, lehnen wir ausdrücklich ab.

Bei Lieferung von Teilen nach Muster, Zeichnung oder Vorschriften, die besonders angefertigt werden müssen, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten und bestätigten Menge vor. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Festlegungen der DIN 267 ergänzend die nach DIN 7168 Gütegrad „Mittel“.

Vorschriften, die unseren Bedingungen zuwiderlaufen, werden nicht anerkannt. Die vorstehenden Verkaufsbedingungen sind allein rechtsverbindlich. Etwa entgegenstehende Vertragsbedingungen, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers, werden von uns nicht anerkannt, wenn wir diese Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen.

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